Versicherungsschutz, auch wenn Angaben nicht vollständig sind

Ein Antrag auf Abschluss einer Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung wurde nur unvollständig ausgefüllt. Die Versicherung beanstandete aber nichts und stellte auch keine Nachfragen. Als sie den Versicherungsvertrag nach einer späteren Kontrolle deswegen kündigen wollte, klagte der Versicherungsnehmer dagegen und bekam vom Oberlandesgericht Hamm (Az.: 20 U 195/07) recht. Unvollständige Angaben  kosten nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das Gericht begründete seinen Standpunkt, dass eine Versicherung unvollständigen oder unklaren Angaben vor dem endgültigen Vertragsabschluss nachgehen müsse.

  • Twitter
  • Facebook
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg