Nochmal etwas zur Riester-Rente
Eine Neuerung gibt es bei Riester-Rentensparverträgen: Bisher konnten sich Vorsorgesparer die Verträge bereits mit dem vollendeten 60. Lebensjahr auszahlen lassen. Für alle ab 2012 abgeschlossenen Neuverträge ändert sich dies, dann ist die Auszahlung erst ab dem62.Lebensjahr möglich.
Daher wird angeraten, wer von dem früheren Auszahlungsdatum profitieren möchte, sollte noch unbedingt dieses Jahr einen Abschluss tätigen. Außerdem sinkt ab 01.01.2012 der Mindestzinssatz für Neuverträge, der jeweils für die gesamte Laufzeit garantiert ist, von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Dadurch kommen Riester-Sparer, wenn sie dieses Jahr abschließen, in den Genuss einer um bis zu 15 Prozent höheren Rente.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist außerdem darauf hin, das ab Beitragsjahr 2012 mindestens 60 Euro in den Vertrag eingezahlt werden müssen, um die volle Altersorsorgezulage zu erhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, so die Fachleute, dass bei einer Änderung von der mittelbaren in die unmittelbare Zulageberechtigung jeweils der erforderliche Midenstbeitrag eingezahlt worden ist.
Bisher war es ja so, dass nicht selbst förderberechtigte Ehepartner nichts zahlen brauchten, sie hatten den sog. Nullvertrag. Da leistete ja der förderberechtigte Partner den Beitrag. Da kam es beispielsweise vor, das Ehefrauen nach der Geburt eines Kindes ihrem Anbieter die Statusänderung nicht gemeldet. Dieses aber ändert die Zulagenberechtigung.
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