Krankenversicherung muss Hörgerät voll bezahlen

Wussten Sie, dass es allein in Deutschland 125000 Menschen gibt mit nahezu vollständigem Hörausfall, die auf moderne Hörgeräte angewiesen sind? Die gesetzlichen Krankenkassen müssen müssen die Kosten für ein modernes hochwertiges digitales Hörgerät vollständig übernehmen, wenn es medizinisch notwendig ist. Sie dürfen sich nicht auf die Auszahlung unzureichender Festbeträge beschränken. Dazu hat es ein Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel gegeben, wie der Anwaltsverein  mitteilt.

Ein seit Geburt schwer hörbehinderter Kläger bekam für ein digitales Hörgerät für 4000 Euro nur den Festbetrag von 987 Euro von seiner Krankenkasse erstattet. Das Gericht entschied, dass die Festbeträge so hoch sein müssten, dass die Hörgeräte „die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt„.Sie müssten außerdem gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Vorteile im Alltag bieten.

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