Krankenversicherung muss Hörgerät voll bezahlen
Ein seit Geburt schwer hörbehinderter Kläger bekam für ein digitales Hörgerät für 4000 Euro nur den Festbetrag von 987 Euro von seiner Krankenkasse erstattet. Das Gericht entschied, dass die Festbeträge so hoch sein müssten, dass die Hörgeräte „die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt„.Sie müssten außerdem gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Vorteile im Alltag bieten.
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