Die Unfallversicherung – Invaliditätsabsicherung für den kleinen Geldbeutel

Alle paar Minuten ereignet sich ein Unfall. Die wirtschaftlichen Folgen können für den Verunglückten und seinen Angehörigen schlimm sein. Wer Arm oder Bein verliert, erblindet oder auf einen Rollstuhl angewiesen ist, verliert u.U. seinen Arbeitsplatz und muss Einkommensverluste hinnehmen, Kosten können durch behinderten gerechten Umbau seiner Wohnung entstehen. Wenn ein Unfall zu einer bleibenden Invalidität von mindestens 1 Prozent führt, zahlt der Versicherer entsprechend der vereinbarten Invaliditätssumme, einer vereinbarten Unfallrente und der Gliedertaxe.

Ein Unfall, so sagen es die Bedingungen, ist ein von außen auf den Körper einwirkendes plötzliches Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Körperschädigung führt. Und darin liegt die Krux. 70 Prozent aller Vorfälle, die zu einer beständigen Beeinträchtigung führen, sind krankheits bedingt und keine Unfälle im Sinne der Unfallversicherung. Verliert jemand im Straßenverkehr fahrlässig die Kontrolle über sein Fahrzeug, so gilt das als „Unfall“ und wird entschädigt. Ist das Ereignis aber die Folge eines Schlaganfalles, so zahlt der Versicherer nichts.


Die Gliedertaxe bestimmt je nach Verlust oder verminderter Gebrauchsfähigkeit eines Gliedes den Prozentsatz der Entschädigung aus der Invaliditätssumme. Sie ist von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht berufsabhängig. So wird z.B. der Verlust eines Fingers mit 10 Prozent bewertet, was einem Musiker wenig nützt. Was aber, wenn ein Metzger eine Hand im Gelenk verliert? Die Gliedertaxe sieht 35 Prozent vor, das wäre eine Entschädigung von 70.000 EUR bei einer Invaliditätssumme von 200.000 EUR. Nicht viel, wenn es für den Rest des Lebens reichen soll. Wenn aber, die Hand nicht abgetrennt wurde, die Sehnen wurden angeschnitten? Die Hand ist nicht belastbar. Sachverständige bemessen den Schaden mit 20 Prozent, dann wären nur 20 Prozent von 35 Prozent fällig, bei gleicher Invaliditätssumme 14.000 EUR.



Günstiger fällt die Entschädigung bei höherer Invalidität aus. Die meisten Unfallversicherungen sehen eine progressive Steigerung bis zum mehrfachen der Invaliditätssumme vor. Das bedeutet, dass die Entschädigung ab 25 Prozent progressiv ansteigt, bei 50 % die volle Grundsumme erreicht und in der Spitze bis zu 500 Prozent erreicht. Glücklicherweise treten die ganz schhlimmen Unfälle nicht so häufig auf.


Es gibt Versicherer, die bei Antragsaufnahme auf Gesundheitsfragen verzichten, andere, die bei schwerwiegenden Vorerkrankungen den Antrag ablehnen. Bei vielen Ereignissen kann nicht eindeutig geklärt werden, ob Krankheit oder „Unfall“ die Ursache war. Ist unter solchen Umständen ein Vertragsabschluß noch sinnvoll?

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