Die Geschichte der gesetzlichen Pflegeversicherung

Anfang 1995 wurde die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung neben Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung eingeführt. Dem Gesetz war eine jahrzehntelange heftige politische Diskussion vorausgegangen. Viele Jahre wurde darüber diskutiert, ob das neue Gesetz über eine beitragsfinanzierte Versicherung oder über eine Finanzierung aus Steuermitteln zustande kommen sollte. Die Entscheidung fiel zugunsten der Versicherungslösung, nicht zuletzt um eine institutionelle Verbindung zu den Krankenkassen herstellen zu können.


Lange Zeit wurde die Einführung verzögert durch die Kritik der Arbeitgeber an der damit verbundenen Erhöhung der Gesamtsozialbeiträge und auch der Erhöhung der Lohnnebenkosten. Als Zugeständnis an die Arbeitgeber wurde die Gesetzeseinführung mit einer Kompensationsregel gekoppelt. Es war einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik, dass zugunsten eines Gesetzes außer Sachsen alle Bundesländer auf einen Feiertag verzichteten.


Durch den zusätzlichen Arbeitstag sparten die Unternehmen angeblich etwa acht Milliarden D-Mark. Die Parität der Beitragsfinanzierung – 50 Prozent Arbeitnehmer-, 50 Prozent Arbeitgeberanteil – wurde aufgegeben. In den ersten drei Monaten wurden Beiträge zur Bildung einer Finanzreserve erbracht, aber keine Leistungen. Die erste Stufe des Gesetzes umfasste 1,2 Millionen pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Pflege. Ab Mitte 1996 unterstützte die Pflegeversicherung rund 450 000 Leistungsempfänger in der stationären Pflege. Damit verbesserte die neue Sozialversicherung die Situation für etwa die Hälfte der rund drei Millionen als pflegebedürftig einzustufenden Menschen.


Hier finden Sie unsere Empfehlung für eine private Pflegezusatzversicherung und umfangreiche Informationen.


www.pflegeversicherung-beraterass.de

  • Twitter
  • Facebook
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg