Das muss der Patient selbst bezahlen

Was gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen. Folgende Aufstellung ist ganz interessant zu wissen:


Arznei- und Verbandsmittel

10 Prozent vom Abgabepreis, mindestens 5 Euro,  maximal 10 Euro pro Arzneimittelpackung


Hilfsmittel, z.B. Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte
10  Prozent vom Abgabepreis bzw. vom Festbetrag, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro


Hilfsmittel

z.B. Stoma-Zubehör je nach Indikation 10 Prozent pro Packung, maximal 10 Euro im Monat


Heilmittel, z.B. Massagen, Krankengymnastik, Logopädie pro Verordnung

10 Prozent der Kosten, plus 10 Euro

Fahrtkosten

Zu und von stationären Behandlungen,  maximal 10 Euro, Fahrten mit dem Taxi. Bei Transport in Rettungsfahrzeugen oder Krankenwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln in Ausnahmefällen 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro


Vollstationäre Krankenhausbehandlung

10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr


Praxisgebühr
Bei Arztbesuch bzw. Zahnarztbesuch, Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Ausnahmen: Schutzimpfungen

10 Euro pro Kalendervierteljahr


Häusliche Krankenpflege

10 Prozent der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr, plus 10 Euro je Verordnung


Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit, außer bei den Fahrtkosten.


www.pflegeversicherung-beraterass.de

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