Das muss der Patient selbst bezahlen
Was gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen. Folgende Aufstellung ist ganz interessant zu wissen:
Arznei- und Verbandsmittel
10 Prozent vom Abgabepreis, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Arzneimittelpackung
Hilfsmittel, z.B. Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte
10 Prozent vom Abgabepreis bzw. vom Festbetrag, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro
Hilfsmittel
z.B. Stoma-Zubehör je nach Indikation 10 Prozent pro Packung, maximal 10 Euro im Monat
Heilmittel, z.B. Massagen, Krankengymnastik, Logopädie pro Verordnung
10 Prozent der Kosten, plus 10 Euro
Fahrtkosten
Zu und von stationären Behandlungen, maximal 10 Euro, Fahrten mit dem Taxi. Bei Transport in Rettungsfahrzeugen oder Krankenwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln in Ausnahmefällen 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro
Vollstationäre Krankenhausbehandlung
10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr
Praxisgebühr
Bei Arztbesuch bzw. Zahnarztbesuch, Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Ausnahmen: Schutzimpfungen
10 Euro pro Kalendervierteljahr
Häusliche Krankenpflege
10 Prozent der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr, plus 10 Euro je Verordnung
Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit, außer bei den Fahrtkosten.

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