Beim Schüler-Job an Rente denken!
Werden die üblichen 19,9 Prozent und nicht nur die 15 Prozent vom Arbeitgeber eingezahlt, sieht es für die Rente besser aus. Zwölf Monat Arbeit sind dann auch zwölf Monate Versicherungszeit. Mit 4,9 plus 15 gleich 19,9 Prozent Beitragszahlung würde schon nach einem einzigen Monat versicherungspflichtigem Nebenjob eine gesetzliche Rente zu zahlen sein. Das käme in Frage, ws man natürlich nicht hoffen wollten, wenn eine Erwerbsminderung wegen eines Arbeitsunfalles eintreten sollte.
Sind bereits zwölf Monate lang volle Beiträge gezahlt worden, so gibt es bei voller Erwerbsminderung eine Rente. Da muss die sonst übliche Wartezeit (fünf Jahre, drei Jahre Pflichtversicherung in den letzten fünf Jahren) nicht in vollem Umfang erfüllt werden. Dies gilt bis zum Ablauf von sechs Jahren nach Ausbildungsende.
Darum sollten Schüler überlegen, ob sie mit dem Arbeitgeber nicht schriftlich vereinbaren, dass sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann werden die 4,9 Prozent vom Lohn abgezogen. Mit der Zuzahlung erwirbt man ja auch den Anspruch auf alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch, wenn weniger als 400 Euro monatlich verdient werden und die Zuzahlungen dann geringer ausfallen.
Eine Möglichkeit wäre, dass die Eltern diese Versicherungsprämie übernehmen.

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