Altersversorgung einst und heute
In der Neuzeit gingen Zünfte immer mehr in die Manufaktursysteme und in die industrielle Produktion über. Dank des medizinischen Fortschrittes sank die Kindersterblichkeit, und die Menschen wurden älter. Die Anzahl der Kinder und der Greise, die versorgt werden mussten, wuchs. Die Bevölkerung konnte nicht mehr hinreichend ernährt werden. Die Unzufriedenheit wuchs, soziale Unruhen drohten.
Dies war für Kaiser Wilhelm I der Anlass, das Wohl der Arbeiter zur kaiserlichen Pflicht zu erklären und Sozialgesetze ins Leben zu rufen. 1889 verabschiedete der Reichstag das von Otto von Bismarck eingebrachte Gesetz über die Alters- und Invaliditätsversicherung. Das Gesetz sah eine Rente ab dem 70. Lebensjahr vor, einem Alter, das nur wenig Menschen damals erreichten. Für Arbeiter bestand Versicherungszwang. Die Versicherungsbeiträge wurden gedrittelt. Einen Teil mussten die Arbeiter zahlen, einen weiteren Teil die Arbeitgeber, den Rest finanzierte der Staat mit Geldzuschüssen.
1911 wurde die Versicherungspflicht der Angestellten eingeführt, 1914 wurde das Rentenalter auf 65 gesenkt. Dadurch verdoppelte sich die Zahl der Rentner. Der 1.Weltkrieg belastete die Rentenkasse zusätzlich durch die Anrechnung der Kriegsjahre als Versicherungsjahre.
Ab 1934 regelte der Staat die Rentenversicherung. Überschüssige Gelder wurden der Kriegskasse zugewiesen. Politisch Verfolgte wurden aus der Rentenversicherung ausgeschlossen, Millionen von Zwangsarbeitern blieben ohne Ansprüche. Nach Kriegsende wurde in Westdeutschland das frühere Rentensystem wieder hergestellt.
Bis 1956 sparten die Versicherten ihr Alterskapital an, in dem sie ihre Beiträge nach einem Kapitaldeckungsverfahren auf ein persönliches Rentenkonto einzahlten. Das Deckungskapital wurde vom Staat bereit gestellt, im Laufe der Jahre aber verbraucht. Der Bundestag führte das Umlageverfahren ein, das man auch als Generationenvertrag bezeichnet. Die Berufstätigen sparen nicht mehr ihre Rente an, sondern finanzieren die der älteren Generation.
Seit 2002 fördert der Staat die Private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervergünstigung. (Riesterrente). Lohnend ist das für jedermann, die Sparbeiträge verzinsen sich je nach Sparanlage, die staatlichen Vergünstigungen gibt es zusätzlich. Riester-Sparer können ihr Geld in privaten Rentenversicherungen, in Fondssparplänen und in Banksparplänen anlegen.
Die Höhe der jährlichen Zulagen richtet sich nach der familiären Situation. Wer Kinder hat, profitiert zusätzlich. Die Zulagen betragen für jede erwachsene Person 154 Euro, 185 Euro für jedes Kind und sogar 300 Euro für Neugeborene ab 2008, 200 Euro einmalig für Berufseinsteiger unter 25 Jahre. Volle Zulagen ergibt es nur, wenn 4 % vom Bruttoeinkommen des letzten Jahres als Beitrag eingezahlt wird. Tipp: Schließen Sie noch bis Jahresende 2009 einen Vertrag ab, so können Sie sich alle Zulagen des noch laufenden Jahres sichern.
Gesetzliche Bestimmungen schränken die Flexibilität des Riester-Kunden ein. Er kommt erst mit Beginn der Altersrente, frühestens mit 60 Jahren, wieder an sein Erspartes heran. Maximal 30 Prozent seines Ersparten kann er sich auf einen Schlag auszahlen lassen. Die restlichen 70 Prozent erhält er als monatliche Rente.
Großen Vorteil ziehen Bausparer, wenn sie die Riester-Zulage nur für ihre Sparbeiträge, nicht aber für die Tilgung des Bauspardarlehens beantragen. Meist reicht ein Bausparvertrag nämlich für die Finanzierung nicht aus. und muss mit teuren Zusatzdarlehen gedeckt werden. Wenn Bausparer dieses Geld als Riester-Darlehen aufnehmen, bringen die Zulagen hier eine höhere Zinsersparnis als beim Bauspardarlehen.
Weiteres sollten Sie mit Ihrem Finanzberater besprechen.

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