1×1 Tipp – Noch in diesem Jahr Steuern sparen


Höhere Werbungskosten für das Studium

Der Bundesfinanzhof in München hat entschieden: Wer bereits eine Berufsausbildung hat und zum ersten Mal studiert, darf jetzt die Kosten für sein Erststudium als Werbungskosten geltend machen. Vorausgesetzt, das Studium hat einen Bezug zur künftigen Arbeit.