Aufpassen bei kostenlosen Zusatzversprechen

Als kostenlos in der Werbung versprochene Zusatzangebote müssen dauerhaft kostenlos bleiben. ES gibt ein Urteil es Landgerichts Koblenz (Az.: 1 HK O 85/09) gegen den Telefon- und Internet-Anbieter 1 & 1, der Neukunden ein „Sicherheitspaket“ mit Anitvirus- und Firewall-Software auffällig im Internet als „kostenlos“ anbot. Nur unten auf der Seite versteckt konnte man lesen, dass das Paket ab dem siebten Monat 4,44, Euro kostet. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte erfolgreich dagegen geklagt, mit der Begründung, dass die Werbung irreführend sei. Das Gericht gab dem Recht, denn das Gesetz verbiete es, Waren und Dienstleistungen als kostenlos anzubieten, „wenn gleichwohl Kosten zu tragen sind.“

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