Versicherungsschutz, auch wenn Angaben nicht vollständig sind

Ein Antrag auf Abschluss einer Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung wurde nur unvollständig ausgefüllt. Die Versicherung beanstandete aber nichts und stellte auch keine Nachfragen. Als sie den Versicherungsvertrag nach einer späteren Kontrolle deswegen kündigen wollte, klagte der Versicherungsnehmer dagegen und bekam vom Oberlandesgericht Hamm (Az.: 20 U 195/07) recht. Unvollständige Angaben  kosten nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das Gericht begründete seinen Standpunkt, dass eine Versicherung unvollständigen oder unklaren Angaben vor dem endgültigen Vertragsabschluss nachgehen müsse.

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Unfall beim Betriebssport – Versicherungsschutz?

Es ist eine schöne Tradition, wenn sich Kollegen zu Betriebssportgemeinschaften zusammenfinden.

Es fördert das Gemeinschaftsgefühl, auch außerhalb der Arbeit sich kennenzulernen, evtl. auch andere Teams einzuladen. Doch es kann natürlich auch dabei zu Verletzungen kommen. Das taucht die Frage auf, ob die Berufsgenossenschaft als gesetzlicher Unfallversicherungsträger dafür zuständig ist, da es ja quasi ein „Arbeitsunfall“ ist? Das Bundessozialgericht sagt, dass eine sportliche Betätigung von Betriebsangehörigen der Arbeit in dem Betrieb gleichzusetzen ist, „wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, die durch die Tätigkeit bedingte körperliche Belastung auszugleichen,mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfindet und in einem – dem Ausgleichszweck dienenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit steht“. Zusammengefasst besagt die weitere Ausführung; Die Übungen finden im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation statt.

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