Helfer bei Versicherungsproblemen – der Ombudsmann

Vielen Versicherungsnehmern ist nicht bekannt, dass es für Beschwerden eine Institution gibt, die eine kostenlose außergerichtliche Schlichtung herbeiführen kann, den Ombudsmann. Wie der Name vermuten lässt, gab es schon vor 200 Jahren in Schweden unabhängige Vertrauensleute, die den Bürgern bei Behördenschwierigkeiten halfen. Der erste Ombudsmann für Versicherungen nahm 1972 seinen Dienst in der Schweiz auf. In Deutschland wird seit 2001 ein Ombudsmann eingesetzt. Seit zwei Jahren ist es Günter Hirsch, zuvor Präsident des Bundesgerichtshofes (BGH).

Im Streitfall kann jeder Kunde anrufen. Voriges Jahr haben mehr als 18000 Deutsche sich an den Ombudsmann gewandt. Fast 38 Prozent der zulässigen Eingaben hatten Erfolg, gab Günter Hirsch bei der Vorstellung der Jahresbilanz bekannt.  Bisher gab es seit der Einführung des Ombudsmannes mehr als 100000 Beschwerdefälle. Die Bearbeitung des einzelnen Falles dauert durchschnittlich vier Monate. Inzwischen arbeiten 95 Prozent der Versicherungen mit dem Ombudsmann zusammen, das hat natürlich Vorteile für den Kunden. Es ist nämlich so, dass die Versicherer bis zu einem Streitwert von 5000 Euro an die Entscheidung des Schlichters gebunden sind. Falls es zu einem negativen Schlichterspruch kommt, dann der Versicherte dann  noch vor Gericht gehen.

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