Berufsunfähigkeitsversicherung

Aufgabe des Sozialstaates ist u.a. die Grundabsicherung des Staates vor den finanziellen Folgen einer anhaltenden Invalidität durch Unfall oder Krankheit. Fakt ist aber, unsere sozialen Systeme sind dazu nicht mehr in der Lage. Eigeninitiative ist erforderlich.

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Die Unfallversicherung – Invaliditätsabsicherung für den kleinen Geldbeutel

Alle paar Minuten ereignet sich ein Unfall. Die wirtschaftlichen Folgen können für den Verunglückten und seinen Angehörigen schlimm sein. Wer Arm oder Bein verliert, erblindet oder auf einen Rollstuhl angewiesen ist, verliert u.U. seinen Arbeitsplatz und muss Einkommensverluste hinnehmen, Kosten können durch behinderten gerechten Umbau seiner Wohnung entstehen. Wenn ein Unfall zu einer bleibenden Invalidität von mindestens 1 Prozent führt, zahlt der Versicherer entsprechend der vereinbarten Invaliditätssumme, einer vereinbarten Unfallrente und der Gliedertaxe.

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Alljährliche Notfälle mit der Weihnachtbeleuchtung

Wie leider nur zu bekannt ist, hat die Feuerwehr gerade im Dezember mehr zu tun als im übrigen Jahr. Wie oft hört man (oder hat es etwa schon selbst erfahren?), dass leichtsinniger Umgang mit Advents- und Weihnachtsbaumkerzen, sowie  mit Lichterketten und Wunderkerzen zu unliebsamen Überraschungen, sprich Bränden, geführt haben. Die Frage ist  immer, ob die Versicherungen dafür aufkommen. Es gibt  nicht wenige Fälle, die vor Gericht entschieden werden mussten.

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