Mieter: Besichtigung der Wohnung nach Ankündigung zulässig!

Mieter müssen dem Vermieter aus wichtigen Gründen und nach Teminabsprache erlauben, die zu besichtigen. Das wäre der Fall, wenn z.B. die Wohnung oder das Haus verkauft werden soll. Man muss sich auf einen konkreten Termin abstimmen. Der Immobilienverband Deutschlands (IVD) in Hannover weist auf ein Gerichtsurteil hin (Az: 24 U 242/08). In dem zu Grunde liegenden Fall wollte der Eigentümer alle vier Wochen an Samstagen zwischen 11 und zwölf Uhr mit Kaufinteressenten Zutritt zu der Wohnen haben, was die Mieter ablehnten.

Die Richter gaben dem Eigentümer Recht: Da Eigentümer und Interessenten eine weite Anreise hatten. Sie machten eine Beeinträchtigung ihrer beruflichen und privaten Interessen geltend. Darum seien Besuche nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit Vorlauf zu dulden.

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Mieter- oder Vermietersache: Schimmelbefall

Gerade nach dem langen Winter, wie wir ihn hoffentlich nicht mehr lange haben, kommt es in vielen Wohnungen zu Schimmelbefall, vor allem an den Außenwänden oder in Ecken. Die Deutsche Anwaltshotline verweist auf ein interessantes Urteil des Landgerichtes Hamburg (AZ. 307 S 39/09). Es ist in erster Linie eine Sache des Vermieters, da Abhilfe zu schaffen, heißt es da.

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