Wenn Schüler auf „400-Euro-Basis“ jobben, wird für sie erstmals ein Rentenkonto errichtet. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung pauschal mit 28 Prozent sowie zwei Prozent, die er ans Finanzamt abführt. 15 der 28 Prozent werden von der Rentenversicherung gespeichert, das macht von 400 Euro 60 Euro. Das wird die Rente zwar nur ein kleines bisschen erhöhen, denn für 12 Monate „geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung“ werden nur vier Monate auf die für eine Rente erforderliche Mindestwartezeit von 60 Monaten angerechnet.
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