Nochmal etwas zur Riester-Rente

Eine Neuerung gibt es bei Riester-Rentensparverträgen: Bisher konnten sich Vorsorgesparer die Verträge bereits mit dem vollendeten 60. Lebensjahr auszahlen lassen. Für alle ab 2012 abgeschlossenen Neuverträge ändert sich dies, dann ist die Auszahlung erst ab dem62.Lebensjahr möglich.

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Kategorie: Versicherungen

Riester-Rente: Zulagen auch für Arbeitnehmer aus dem Ausland

EU-Bürger, die im benachbarten Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten und hier in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, waren bisher von der Riester-Zulage ausgeschlossen. Der Grund, weil sie nicht in Deutschland steuerpflichtig waren. Nun hat im letzten Jahr der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die deutsche Riester-Förderung auch auf die sogenannten „Grenzgänger“ ausgedehnt werden soll. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt ein Gesetz vorgelegt, dass dieses Urteil in nationales Recht umsetzt. Wörtlich heißt es: „ Die Neuregelung beendet die Ungleichbehandlung der Beitragszahler und zieht Grenzpendler künftig in die Riester-Förderung mit ein.“ Die Neuregelung besagt, dass der Riester-Sparer in einem deutschen Alterssicherungssystem versichert ist und damit auch von den Rentenkürzungen betroffen ist.

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Steuererklärung – Beiträge für Riester angeben

Riester-Sparer sollten ihre Beiträge für die private Altersvorsorge bei der Steuererklärung angeben. Bis zu  2100 Euro können sie im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen….

Weitere Infos unter: ruhrnachrichten.de

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