Flugpreis muss sofort genau genannt werden

Bei Online-Buchungen muss  Passagieren von Anfang an der volle Flugpreis genannt werden. Das müssen nicht nur Fluggesellschaften, sondern auch Reisevermittler.

Es ging in den vorliegenden Fällen um zwei Reisevermittler, die erst im Laufe des Buchungsprozesses zusätzliche Kosten offen legten. In einem Fall wurde erst im vierten Buchungsschritt noch eine Gebühr von 18,35 Euro genannt. Im anderen Fall musste der Kunde scrollen und weiter klicken, um die volle Reise inklusive Gebühren und Steuern heraus zu finden. Die informierte Verbraucher Bundesverband (vzbv) in Berlin hat nach eigenen Angaben entsprechende Urteile bei den Landgerichten Düsseldorf (Az.: 12 O 173/09) und Leipzig (Az.: 05 O 2485/09) erwirkt.

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