Es kommt oft vor, dass der Mieter einer Wohnung Zweifel an der Betriebskostenabrechnung hat. Dann muss er seine Beanstandung innerhalb eines Jahres beim Vermieter anbringen. Ein Vermieter in Köln hatte über mehrere Jahre hindurch die anteilige Zahlung der Grundsteuer gefordert,obwohl der Mieter laut Vertrag nicht dazu verpflichtet war. Die Abrechnungen für 2003 und 2004 hatte der Mieter fristgerecht beanstandet, dieses aber für 2005 vergessen.
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