Was recht und billig ist beim Bahnfahren

Was den meisten von ihnen schon einmal passiert ist, Sie ärgern sich über die Bahn. Vor allem Pendler und Viel-Bahnreisende können da was erzählen. Das Eisenbahn-Bundesamt /EBA) versucht da zu vermitteln. Nach der Fahrgastrechteverordnung der Europäischen Union haben Bahnreisende nämlich einen Anspruch auf Erstattung und Entschädigung. Das tritt für Verspätungen sowie Ausfälle zu.

Diese Institution untersucht Beschwerden von Fahrgästen als unabhängige Behörde individuell und kostenlos. Es gibt auch Schlichtungsstellen zwischen Reisenden und Transportunternehmen, aber im Gegensatz zu diesen kann EBA Fahrgastrechte auch direkt mit verwaltungsrechtlichen Mittteln durchsetzen.

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