Schuhe und Autofahren – aus rechtlicher Sicht

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilte zur Frage, ob Autofahren mit Flip-Flops verboten ist, ihren Standpunkt mit. Dass die Kfz-Versicherung dann nach einem Unfall die Leistung automatisch verweigere, sei falsch. Richtig sei, dass die Assekuranz zumindest teilweise leistungsfrei ist, wenn dem Fahrer, so wurde angegeben, grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werde.

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Noch was zum Thema Auto!

Im allgemeinen genießt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur und von der Arbeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer. Aber wer in der Firma Alkohol trinkt und sich dann hinters Steuer setzt, geht die Gefahr ein, bei enem Unfall diesen Schutz zu verlieren. In einem aktuellen Fall gibt es dazu ein Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt (Az: L 9 U 154/09). Die Familie eines 30-jährigen erhält keine Hinterbliebenenrente aus diesem Grunde. Der Mann hatte nach Alkoholgenuss mit dem Auto den Heimweg angetreten. Bei einem von ihm verursachten Unfall hatte er 2,2 Promille Alkohol im Blut! Das sollte sehr zu denken geben und zur Vorsicht mahnen!

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Reklamekärtchen am Auto – ein Ärgernis

Wer hat sich nicht schon über die Kärtchen an der Windschutzscheibe geärgert, wenn man nichtsahnend auf dem Parkplatz zu seinem Auto zurückkam. Das ging von Pizza-Service bis zu den Leuten, die garantiert jedes Auto kaufen wollten. Ich hatte immer den Eindruck, dass ich ein besonders begehrtes Opfer war, da ich leider einige Schrammen im Laufe der Jahre eingesammelt hatte.

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