Parken und Ausparken – was passieren kann
Eine Autofahrerin hatte gegen einen Supermarkt geklagt, weil sie ihr Auto länger als eine Stunde unerlaubt auf dem Parkplatz eines Supermarktes abgestellt hatte. Sie sollte an den Geschäftsinhaber 220 Euro bezahlen, bevor eine von ihm beauftragte Abschleppfirma den Standort des Autos bekanntgab. Sie hatte argumentiert, dass der geforderte Geldbetrag im Vergleich zu den Abschleppkosten der Polizei deutlich zu hoch sei und das Zurückhalten des Autos nicht gerechtfertigt sei. Sowohl das Berliner Landgericht (Az: 9 O 150/10) wie auch das Kammergericht (Az.: 13 U 31/10) folgten diesen Argumenten nicht. Der Grundstücksbesitzer dürfe neben den Abschleppkosten auch die Suche nach einem Fahrer oder die Beweissicherung bei seinen Forderungen berücksichtigen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
Noch ein Bier – aber „ohne“
Die Deutschen sind nicht mehr das Volk der Biertrinker wie in früheren Jahren. Statistiker beobachten einen stetigen Rückgang des Bierkonsums. So tranken die Bundesbürger in 1980 noch 145 Liter pro Kopf jährlich, aber 2010 waren es nur 108 Liter. Kann es daran liegen, dass vor allem die Autofahrer auf Bier verzichten, dann auf alkoholfreies Bier zugreifen. Die Bierbrauer melden beim alkoholfreien Bier nämlich einen Zuwachs – auf drei Prozent vom Gesamtbierverbrauch.
Autos auch tagsüber mit Tagfahrlicht
In vielen Ländern Europas ist es Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren, in Deutschland wurde es bisher nur empfohlen. Nun ist es amtlich, dass neue Autos in der EU mit speziellen Tagfahrlicht-Scheinwerfern ausgerüstet sein müssen, sonst bekommen sie keine Zulassung. Für schwere Lastwagen ab 3,5 Tonnen tritt die neue Zulassungsvorschrift allerdings erst ab August 2012 in Kraft.
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