Beim Umtausch beachtenswert
Auf eine interessante und bisher wenig bekannte Tatsache weist die Stiftung Warentest ebenfalls in ihrer neuen Juni-Ausgabe von „Finanztest“ hin: Umtausch einer Ware ist auch ohne Kassenbon möglich. Bisher war man immer der Meinung, das sei unbedingt erforderlich. Man wurde auch immer im Geschäft darauf hingewiesen. Es sei so, dass auch keine Originalverpackung erforderlich sei. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Es reiche an Stelle des Kassenzettels auch eine Kartenabrechnung oder ein Zeuge, der beim Kauf dabei war.
Krankenkassen zahlen oft mehr als angenommen
Miete – wenn sie nicht pünktlich bezahlt wird
Was viele nicht wissen, war kürzlich zu lesen: Wenn man die Miete oder auch Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, kann man extra bezahlen müssen, schneller, als viele annehmen. Und zwar werden dann Verzugszinsen fällig.
Ein Schuldner gerät in der Regel erst durch eine Mahnung, dass ein Betrag fällig ist, in Verzug. Frühestens ab diesem Zeitpunkt dürfen Zinsen berechnet werden. Was viele tun, ist, die Rechnung auch erstmal liegen lassen. Es kann aber auch auf der Rechnung vermerkt sein, dass man 30 Tage nach Eingang der Rechnung automatisch ohne Mahnung in Verzug geraten kann. Es kann aber auch von dem Rechnungsaussteller der sogenannte gesetzliche Zahlungszeitraum verkürzt werden. So geben manche eine Frist von nur zehn Tagen an. Danach müsste man aber wiederum erst mahnen, um den Zahlenden in Verzug zu setzen.
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