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Was recht und billig ist beim Bahnfahren

Was den meisten von ihnen schon einmal passiert ist, Sie ärgern sich über die Bahn. Vor allem Pendler und Viel-Bahnreisende können da was erzählen. Das Eisenbahn-Bundesamt /EBA) versucht da zu vermitteln. Nach der Fahrgastrechteverordnung der Europäischen Union haben Bahnreisende nämlich einen Anspruch auf Erstattung und Entschädigung. Das tritt für Verspätungen sowie Ausfälle zu.

Diese Institution untersucht Beschwerden von Fahrgästen als unabhängige Behörde individuell und kostenlos. Es gibt auch Schlichtungsstellen zwischen Reisenden und Transportunternehmen, aber im Gegensatz zu diesen kann EBA Fahrgastrechte auch direkt mit verwaltungsrechtlichen Mittteln durchsetzen.

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Gefährlicher Partyknall!

Der Discounter LIDL ruft vorsorglich die beiden Partyartikel „Glitterkanone“ und „Konfettikanone“ zurück.

Verbraucher sollten diese beiden Artikel nicht nicht mehr nutzen, da ein zu lauter Knall bei unsachgemäßer Anwendung entstehen kann. Wenn sie zu nahe am Ohr gehaltgen werden, kann dieser Knall zu gesundheitlichen Schäden führen.

Die „Glitterkanone“ hat ein lilafarbenes Gehäuse mit der Aufschrift: „Glitter“, die „Konfettikanone“ ist gelb mit der Aufschrift „Confetti“.Beide können mit Nachfüllmagazinen erneut geladen werden. LIDL rät ausdrücklich von einer Verwendung ab. Die beiden Produkte wurden in der Zeit vom 28. Januar bis 2. März in LIDL-Filialen verkauft. Verbraucher können sie in allen Filialen zurückgeben und erhalten den Kaufpreis ersetzt.


Ab 2013 wieder Flüssigkeiten mit ins Flugzeug

Ab 2013 dürfen Flugpassagiere in der EU wieder Flüssigkeiten mit an Bord nehmen, sogar in großen Flaschen und Behältern, dies teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Diese Einschränkungen waren wegen der Gefahr von Terror-Anschlägen eingeführt worden.
Einzelne Flughäfen könnten die Verbote auch schon früher wegfallen lassen, wenn sie die erforderlichen Geräte im Einsatz haben, um die Flüssigkeiten zu durchleuchten. Aktuell dürfen Fluggäste lediglich bis 100 Milliliter im Handgepäck, verpackt in durchsichtigen Plastikbehältern, mit sich führen. Dazu gehören Getränke, Haargel und Zahnpasta.
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