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Aufpassen bei kostenlosen Zusatzversprechen

Als kostenlos in der Werbung versprochene Zusatzangebote müssen dauerhaft kostenlos bleiben. ES gibt ein Urteil es Landgerichts Koblenz (Az.: 1 HK O 85/09) gegen den Telefon- und Internet-Anbieter 1 & 1, der Neukunden ein „Sicherheitspaket“ mit Anitvirus- und Firewall-Software auffällig im Internet als „kostenlos“ anbot. Nur unten auf der Seite versteckt konnte man lesen, dass das Paket ab dem siebten Monat 4,44, Euro kostet. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte erfolgreich dagegen geklagt, mit der Begründung, dass die Werbung irreführend sei. Das Gericht gab dem Recht, denn das Gesetz verbiete es, Waren und Dienstleistungen als kostenlos anzubieten, „wenn gleichwohl Kosten zu tragen sind.“


Achtung bei Falschüberweisung – das kann viel Ärger und Kosten verursachen

Seit Ende 2009 haben Banken keine Verpflichtung mehr, bei Überweisungen den Namen und die Kontonummer des Empfängers abzugleichen. Darum ist größte Vorsicht beim Ausfüllen einer Überweisung geboten! Egal, ob online-Buchung oder mit Formular.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, mit der Bankgeschäfte in der Euro-Zone vereinfacht werden sollen und die Ende 2009 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen umgesetzt wurde. Den Kunden wurden diese auch zugestellt.

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Ryanair: Verbot von Kredikartengebühren

Wie aus den Medien zu erfahren war, will die Billig-Fluggesellschaft Ryanair kein Bargeld bei Flugbuchungen annehmen. Allerdings verlangt sie für die Buchung mit Kreditkarte vier Euro und mit Geldkarte 1,50 Euro. Gebührenfreie Zahlungen sind nur mit der Visa-Electron-Karte möglich.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, das Ryanair kein Bargeld annehmen muss, aber dafür die Kartenzahlung kostenlos erlaubt. Dieses benachteilige die Passagiere unangemessen.

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