Noch einfacher mit Karte zahlen
Der Bundesverband der Verbraucher hat allerdings Bedenken. Das Unterschreiben oder Bestätigen einer Summe nehme zwar länger Zeit in Anspruch, aber man habe mehr Kontrolle über seinen Einkauf.
Krank – aber trotzdem gearbeitet
Ein Arbeitnehmer hatte, obwohl krankgeschrieben, für die Firma seiner Frau gearbeitet. Der Arbeitgeber kündigte ihm darauf hin fristlos. Das Arbeitsgericht wies die Kündigungsschutzklage ab und gab dem Arbeitgeber recht. Im Gegensatz dazu befand das LAG, dass der Mitarbeiter zwar seine vertraglichen Pflichten verletzt habe, aber eine fristlose Kündigung sei erst angemessen, wenn ihn der Arbeitgeber zuvor vergeblich abgemahnt habe. Zwar sei ein Arbeitnehmer verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er wieder gesund werde. Aber eine fristlose Kündigung sei in solchen Fällen unverhältnismäßig. (Az.: 9 Sa 275/09).
Neuerungen für Verbraucher im August
Mindestlohn für Pflegekräfte in Deutschland: Hier gilt ab 1.August ein gesetzlicher Mindestlohn, künftig mindestens 7,540 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro in Westdeutschland. Das betrifft 810 000 Menschen, gilt allerdings nur für Pflegekräfte in der sogenannten Grundpflege.
Medikamenten-Preise: Diese werden bis 2013 auf dem Stand vom 1.August 2009 bleiben. Außerdem wird der Herstellerabschlag für Medikamente ohne Festpreis von sechs auf 16 Prozent erhöht. Das ändert aber für Krankenversicherte nichts, da die Zuzahlung weiterhin zu leisten ist.
Stipendien: Das Nationale Stipendienprogramm soll künftig mehr Studenten fordern, bisher sind es lediglich zwei Prozent, es sollen zehn Prozent werden. Zur Zeit sollen allerdings nur 6000 gefordert werden, mit 300 Euro monatlich. 150 Euro steuert der Staat zu, 150 Euro private Geldgeber.
Zugriff auf Bankdaten: Nach dem Swift-Abkommen mit der EU erhalten US-Terrorfahnder bei Verdacht Angaben zum Absender einer Überweisung ins Ausland, Empfänger, dessen Konto, Adresse und Personalausweis-Nr. Nicht kontrolliert werden innereuropäische Überweisungen mit IBAN- und BIC-Nr.
Ausführliche Informationen zu den Neuerungen unter: www.bundesregierung.de
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