Noch ein Urteil: Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 510/09) hatte in einem Lohnkonflikt zwischen einem Leiharbeitnehmer und der Zeitarbeitsfirma zu urteilen. Ein Leiharbeitnehmer hatte außertarifliche Zuschläge bekommen, um seinen Lohn auf den der Stammbelegschaft aufzustocken.
Als dieser in Urlaub ging, zahlte die Zeitarbeitsfirma aber nur den Tariflohn und die tariflichen Zuschläge. Das Gericht gab der Klage des Leiharbeitnehmers Recht mit der Begründung, dass ihm der volle Urlaubslohn inklusive außertariflicher Zuschläge zusteht.
Ein Urteil des Amtsgerichts München (AZ.: 343 C 27107/09) wehrte eine Klage ab, wo in einem Unfallverfahren ein Autofahrer dem Kfz.-Versicherer untersagen wollte, einem Unfallgegner Schadenersatz zu zahlen. Das darf grundsätzlich nicht sein. Der Autofahrer wollte damit verhindern, nach einem Unfall in der Haftpflicht höher eingestuft zu werden.
Ein interessantes Urteil des Hessischen LAG(Az.: 17 Sa 900/09) befasste sich mit dem Anspruch eines Mitarbeiters auf einen kostenlosen Firmenparkplatz. Es ging um einen Piloten, der jahrelang direkt am Flughafen parken durfte und vom Arbeitgeber die anfallenden Kosten erstattet bekam. Dann wurde diese Vergünstigung jedoch gestrichen und er sollte ein weiter entferntes Parkhaus benutzen, von wo er mit einem Pendlerbus zum Flughafen fahren musste.
weiterlesen »