Was ich neulich las und sehr gut fand, ist eine Initiative der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner mit dem Arbeitstitel “Klarheit und Wahrheit“, die der widersprüchlichen Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln entgegen wirken will. Im Frühjahr soll ein Internetportal starten, dass dem Verbraucher Gelegenheit gibt, Kritik an Mogelpackungen öffentlich zu machen. Die Industrie und die Verbraucherschützer sollen die Vorwürfe kommentieren. Foodwatch, die seit zwei Jahren ein eigenes Internetportal in dieser Richtung betreibt, begrüßt diese Entscheidung.
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Bei den jetzigen anhaltenden kalten Temperaturen ist es wichtig, gut zu heizen. Es kann immer jetzt mal passieren, dass Wasserrohre einfrieren. Das ist der Alptraum jeden Wohnungsinhabers.
Wichtig ist, dass man weiß, wer dafür zuständig ist, dass das Wasser wieder läuft und noch wichtiger, wer den Schaden bezahlt, wenn es passiert ist. An sich ist es Sache des Vermieters, sich darum zu kümmern. Das gilt natürlich nur, wenn der Mieter nicht Schuld an dem Vorkommnis hat. Also, wenn er ungenügend geheizt hat oder in Urlaub gefahren ist, ohne vorzusorgen. Für die Versicherungsansprüche ist es logisch, dass man sagt, der Mieter ist näher am Objekt als der Vermieter, um sich darum zu kümmern.
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Nachdem bei der Verfasserin gestern Abend beinahe durch eine Kerze der Adventskranz in Brand geraten wäre, ist es angebracht, vor diesen Gefahren noch mal zu warnen. Gerade jetzt entnahm ich auch der Presse, dass es richtig wäre, wenn auch die privaten Wohnräume mit Rauchmeldern ausgestattet würden. In neun Bundesländern ist es bereits gesetzlich festgelegt: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Einige dieser Bundesländer verlangten oder verlangen auch Nachrüstung.
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