Die private Krankenversicherung DKV hat eine Studie herausgebracht, in der sie ihre eigenen Versicherten mal unter die Lupe genommen hat. Die Abrechnungsdaten von 410 000 Patienten aus den Jahren 2004 – 2009 wurden dabei ausgewertet. Von den Patienten waren 235 000 Männer.
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Was ich neulich las und sehr gut fand, ist eine Initiative der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner mit dem Arbeitstitel “Klarheit und Wahrheit“, die der widersprüchlichen Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln entgegen wirken will. Im Frühjahr soll ein Internetportal starten, dass dem Verbraucher Gelegenheit gibt, Kritik an Mogelpackungen öffentlich zu machen. Die Industrie und die Verbraucherschützer sollen die Vorwürfe kommentieren. Foodwatch, die seit zwei Jahren ein eigenes Internetportal in dieser Richtung betreibt, begrüßt diese Entscheidung.
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Nicht nur im Winter bei der Räum- und Streupflicht, auch im Herbst, wenn die Blätter fallen, besteht die Pflicht, für gefahrloses Gehen auf den Bürgersteigen zu sorgen. Wie schnell ist es bei Nässe ein glitschiges „Vergnügen“, etwa auf nassem Laub auszurutschen. In der Regel ist es in den Gemeinden üblich, wie im Winter, dass die Eigentümer für Ordnung zu sorgen haben. Diese übertragen es meist ihren Mietern, die die angrenzenden Häuser bewohnen. Doch rein rechtlich bleibt der Vermieter verantwortlich.
Da gibt es ein Urteil des Landgerichts Coburg, das aufzeigt, dass unvorsichtige Fußgänger nicht immer mit Schadenersatz rechnen können, wenn sie auf nassem Laub ausrutschen und sich verletzen. Ein Hausbesitzer bekam Recht, weil er einige Tage vor dem Unfall erst den Bürgersteig gekehrt hatte. Begründung des Urteils: Er müsse nicht jeden Tag nachkehren. (Az.: 14 O 742/07).
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