1×1 Tipp – Noch in diesem Jahr Steuern sparen
Die Stiftung Warentest empfiehlt zudem: Wenn im nächsten Jahr höhere Einnahmen zu erwarten sind, sollte man Werbungskosten auf 2010 verschieben. Umgekehrt ist natürlich wichtig: Wenn man weniger erwartet, sollte man jetzt noch schnell höhere Ausgaben tätigen: z. B. einen neuen Computer kaufen oder Fachbücher, man kann auch einen Lehrgang jetzt schon bezahlen, auch wenn er erst 2010 stattfindet.
Ebenfalls können Ausgaben steuermindernd sein, wenn man für das Arbeitszimmer neue Möbel oder Bürogegenstände, PC etc., braucht. Nach Angaben der Stiftung Warentest drücken diese Ausgaben die Steuern nach unten, selbst dann, wenn das Arbeitszimmer nicht anerkannt wird. Dabei ist aber unbedingt wichtig: Auf einmal lässt sich nur absetzen, was mit Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 Euro kostet. Was mehr kostet, muss über mehrere Jahre gemäß steuerlicher Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für PC, Drucker usw. sind es drei Jahre, für Büromöbel 13 Jahre, Handys 5 Jahre, Film-, Foto- und Videogeräte sieben Jahre. Trotz der heutigen rasanten technischen Entwicklung gilt die staatliche Nutzungsdauer.
Was ganz wichtig ist und was oft nicht genug beachtet wird, ist die Wahl der richtigen Steuerklasse! Die Kombination III/IV bringt mehr Netto, wenn der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern hoch ist. Die Wahl IV/IV ist besser, wenn beide ungefähr gleich viel Geld verdienen. Die Fachleute empfehlen: Verheiratete Arbeitnehmer, die jetzt schon absehen können, dass im nächsten Jahr eine Änderung eintritt, z. B. durch Lohnersatzleistung wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld, können die Auszahlung erhöhen, indem derjenige, der die Leistung erhalten wird, rechtzeitig in die Steuerklasse III wechselt. Das lohnt sich, so Stiftung Warentest, weil die Lohnersatzleistung vom Nettogehalt abhängt. Es gibt darüber sogar mehrere Urteile des Bundessozialgerichts, da die Finanzämter den Wechsel akzeptieren müssen!
Last but not least: Auch die Mieter und Eigentümer können Steuern sparen, indem sie z. B. ihre Wohnung noch vor dem Jahresende modernisieren. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Rechnungssumme an, allerdings nur für Lohn- und Anfahrtskosten. Der Betrag für Material zum Absetzen liegt bei 1.200 Euro. Höhere Ausgaben sollte man auf zwei Jahre aufteilen, um in den vollen Genuss des Steuerrabatts zu kommen. Worauf man achten sollte: Das Finanzamt verrechnet die Kosten immer in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wurde. Übrigens, wussten Sie in dem Zusammenhang folgendes: Barzahlungen an Handwerker werden nicht akzeptiert. Nur Überweisungen, dafür muss der Beleg vorliegen.
Sind das nicht lohnende Überlegungen? Denken Sie nicht zu lange darüber nach, handeln Sie!
Und dann guten Rutsch ins Neue Jahr!!

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