Achtung bei Falschüberweisung – das kann viel Ärger und Kosten verursachen

Seit Ende 2009 haben Banken keine Verpflichtung mehr, bei Überweisungen den Namen und die Kontonummer des Empfängers abzugleichen. Darum ist größte Vorsicht beim Ausfüllen einer Überweisung geboten! Egal, ob online-Buchung oder mit Formular.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, mit der Bankgeschäfte in der Euro-Zone vereinfacht werden sollen und die Ende 2009 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen umgesetzt wurde. Den Kunden wurden diese auch zugestellt.

Wenn aber ein solcher Fehler unterläuft, kann man nur hoffen, dass es bei der entsprechenden Bank keinen Empfänger unter dieser Kontonummer gibt und der Betrag deshalb sowieso zurück überwiesen wird. Ansonsten ist man auf die Ehrlichkeit des Empfängers angewiesen. Die FMH-Finanzberatung in Frankfurt hat die Konditionen von 36 Banken untersucht, die für die Rückholung fehlgeleiteter Überweisungen von diesen verlangt werden. Wenige verlangen nichts, z.B. die Wüstenrot-Bank, die Sparkasse Darmstadt. Am meisten kostet es bei einigen PSD- und  Sparda-Banken. Bei Privatbanken seien die Gebühren für Recherchen und Bemühungen, lt. FHM, z.B.: ING-DIBA-Bank 10 Euro, Deutsche Bank 14,99 Euro, Postbank 21 Euro, Commerzbank 25 Euro.

Die Deutsche Kreditbank ist günstig, 2,50 Euro.


Diese Gebühren seien in jedem Fall vom Kunden zu tragen, auch wenn es nicht gelingt, das Geld zurück zu bekommen. Die Verfasserin erinnert sich an frühere Zeiten bei eigener Berufstätigkeit in dieser Sparte des Bankgeschäftes. Da wurde sich große Mühe gemacht, aber das wäre heute nicht mehr möglich.

Fazit also: Lieber noch mal alles genau prüfen, ehe eine Überweisung auf den Weg gebracht wird.

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