Kategorie-Archive ‘Versicherungen
Beim Schüler-Job an Rente denken!
Das muss der Patient selbst bezahlen
Was gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen. Folgende Aufstellung ist ganz interessant zu wissen:
Arznei- und Verbandsmittel
10 Prozent vom Abgabepreis, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Arzneimittelpackung
Hilfsmittel, z.B. Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte
10 Prozent vom Abgabepreis bzw. vom Festbetrag, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro
Hilfsmittel
z.B. Stoma-Zubehör je nach Indikation 10 Prozent pro Packung, maximal 10 Euro im Monat
Tipps für Studienanfänger – auch Studenten müssen krankenversichert sein
Im April beginnen in den Universitäten die Lehrveranstaltungen – und damit für Erstsemester ein neuer Lebensabschnitt. Zuerst stehen die meisten fassungslos vor einem Berg von neuen Eindrücken, riesige Hörsäle, Büros, neue Gesichter -und viele Fragen. Es dauert sicher eine Weile, bis alles bewältigt wird. Die AOK Rheinland/Hamburg berät an vielen Universitäten,direkt auf dem Campus oder in unmittelbarer Nähe, zu einer der wichtigsten Fragen:“ Wie bin ich im Studium krankenversichert?“ Studierende müssen in Deutschland bei der Immatrikulation nachweisen, dass sie eine Kranken-Vollversicherung oder eine Bescheinigung der Befreiung von der Versicherungspflicht haben.
Abonnieren Sie die Kommentare als RSS-Feed.