Noch eine interessante Meldung zum Thema Auto: Den Elektrofahrzeugen gehört die Zukunft! Auch hier gab es eine Umfrage im Auftrag des IT-Branchenverbandes BIT-KOM.
Laut der Umfrage glauben 60 Prozent der Deutschen, dass E-Antriebe die herkömmlichen Motoren ablösen werden. Wie man sich denken kann, sind die jüngeren Befragten noch aufgeschlossener der neuen Sache gegenüber, hier zeigten sich sogar 66 Prozent davon überzeugt. Etwas skeptischer die Senioren unter den Befragten. Hier waren lediglich 55 Prozent von den Elektroautos angetan.
Aber alles in allem sieht man, dass die Mehrzahl an den Siegeszug der elektrischen Mobilität glaubt.
Gerade jetzt, wo die dunkle Jahreszeit bald wieder kommt, ist es wichtig, auf intakte Beleuchtung am Auto zu achten. Leider ist es so, (nicht nur jetzt im Herbst), dass immer wieder Unfälle passieren, die auf Mängel an der Beleuchtunsanlage der Fahrzeuge zurückzuführen sind.
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Ein Gerichtsurteil des Amtsgerichtes München (Az.: 241 C 7703/09) machte einem lästigen Streit (hoffentlich) ein Ende. Es ging um eine Autofahrerin, die grundsätzlich vor der Garage des Nachbarn parkte. Seine Bitten, dies zu unterlassen, ignorierte sie. Sie meinte, er könne ja klingeln, wenn er an seine Garage wolle. Eine Unterlassungserklärung unterschrieb sie auch nicht. Schließlich klagte der Garagenbesitzer auf Unterlassung und bekam Recht, vor allem, weil bei der Beklagten Wiederholungsgefahr bestehe. Im Urteil heißt es, das Abstellen des Fahrzeuges vor einer Garageneinfahrt sei eine „Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung“, wenn die Zu- und Abfahrt behindert werde.