Zweifel an der Nebenkostenabrechnung rechtzeitig monieren!

Es kommt oft vor, dass der Mieter einer Wohnung Zweifel an der Betriebskostenabrechnung hat. Dann muss er seine Beanstandung innerhalb eines Jahres beim Vermieter anbringen. Ein Vermieter in Köln hatte über mehrere Jahre hindurch die anteilige Zahlung der Grundsteuer gefordert,obwohl der Mieter laut Vertrag nicht dazu verpflichtet war. Die Abrechnungen für 2003 und 2004 hatte der Mieter fristgerecht beanstandet, dieses aber für 2005 vergessen.

Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH; Az. VIII ZR 185/09). Das Gericht wies desn Hinweis des Mieters auf seine früheren erfolgreichen Beanstandungen zurück. Laut Urteil will der Gesetzgeber mit dem Hinweis auf den Fristablauf nach zwölf Monaten Rechtssicherheit für Nebenkostenabrechnungen erreichen. Darum muss für jedes Abrechnungsjahr eine Beanstandung neu eingereicht werden. Nun muss der Mieter den Anteil von 270 Euro nachzahlen.

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