Zweifel an der Nebenkostenabrechnung rechtzeitig monieren!
Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH; Az. VIII ZR 185/09). Das Gericht wies desn Hinweis des Mieters auf seine früheren erfolgreichen Beanstandungen zurück. Laut Urteil will der Gesetzgeber mit dem Hinweis auf den Fristablauf nach zwölf Monaten Rechtssicherheit für Nebenkostenabrechnungen erreichen. Darum muss für jedes Abrechnungsjahr eine Beanstandung neu eingereicht werden. Nun muss der Mieter den Anteil von 270 Euro nachzahlen.
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