Winterglätte sorgt für Nachspiel
Durch den ungewöhnlich kalten und langen Winter mit anhaltendem Schnee und Glatteis haben sich weitaus mehr Unfälle ereignet als vorher. Nach Angaben der KKH-Allianz gab es allein im Januar doppelt so viele gesetzlich versicherte Unfallopfer als im Januar 2009. Für die Krankenkassen bedeutet das Mehrkosten in Millionenhöhe. Jede stationäre Unfallaufnahme kostet durchschnittlich 4000 Euro, von komplizierten Behandlungen (bis 15.000 Euro) ganz abgesehen. Laut „Financial Times“ wollen die Versicherer (Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) prüfen, ob sie Regressansprüche an die Kommunen stellen. Das wird nicht einfach zu realisieren sein.
Carsten Hansen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte der FTD, Streu- und Räumungsarbeiten seien „im Rahmen der Leistungsfähigkeit“ der Kommunen auszuüben. Diese sei aber derzeit beschränkt, da die Arbeitskräfte völlig überlastet sind und Streugut vielerorts aufgebraucht ist. Es ginge in Schadenersatzfragen auch nicht darum, ob gestreut wurde oder nicht. Die Kommunen müssten nur ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, das heiße „vor nicht erkennbaren Gefahren zu warnen“.
Dem Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung nach sind die Anwohner, d.h. Hauseigentümer oder Vertreter verpflichtet, die Gehwege zu räumen. Sie haften, falls es zu einem Unfall kommt. Entscheidend sei immer der der Einzelfall, so Markus Mohlberg vom Verband der Kommunalversicherung. In den einzelnen Bundesländern seien die Regelungen, ob Anlieger oder Kommunen zur Räumung verpflichtet seien, unterschiedlich.
Um im Falle eines Unfalles Ansprüche an Anlieger oder Kommunen geltend machen zu können, muss ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden. Die Krankenkassen sind bereit, die erforderlichen Veranlassungen für ihre Versicherten zu übernehmen. Aber nur, wenn es Zeugen oder Beweisfotos vom Unfallort gibt, kann es zu einer Anklage kommen. Ein Gerichtsverfahren kann sich bis zu einem Jahr hinziehen.
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