Ratsam -Reisebeschreibung in den Urlaub mitnehmen
Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass bei erheblichen Mängeln sogar Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangt werden kann. In ganz gravierenden Fällen wäre eine Möglichkeit, den Reisevertrag zu kündigen und früher nach Hause zu fahren. Aber das wäre wirklich nur in Ausnahmefällen ratsam.
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