Neuerungen für Verbraucher im August

In den Medien (TV sowie Presse und Internet) wurde auf verschiedene gesetzliche Änderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher hingewiesen. Hier eine Auswahl:

Mindestlohn für Pflegekräfte in Deutschland: Hier gilt ab 1.August ein gesetzlicher Mindestlohn, künftig mindestens 7,540 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro in Westdeutschland. Das betrifft 810 000 Menschen, gilt allerdings nur für Pflegekräfte in der sogenannten Grundpflege.

Medikamenten-Preise: Diese werden bis 2013 auf dem Stand vom 1.August 2009 bleiben. Außerdem wird der Herstellerabschlag für Medikamente ohne Festpreis von sechs auf 16 Prozent erhöht. Das ändert aber für Krankenversicherte nichts, da die Zuzahlung weiterhin zu leisten ist.

Stipendien: Das Nationale Stipendienprogramm soll künftig mehr Studenten fordern, bisher sind es lediglich zwei Prozent, es sollen zehn Prozent werden. Zur Zeit sollen allerdings nur 6000 gefordert werden, mit 300 Euro monatlich. 150 Euro steuert der Staat zu, 150 Euro private Geldgeber.

Zugriff auf Bankdaten: Nach dem Swift-Abkommen mit der EU erhalten US-Terrorfahnder bei Verdacht Angaben zum Absender einer Überweisung ins Ausland, Empfänger, dessen Konto, Adresse und Personalausweis-Nr. Nicht kontrolliert werden innereuropäische Überweisungen mit IBAN- und BIC-Nr.

Ausführliche Informationen zu den Neuerungen unter: www.bundesregierung.de

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