Krank – aber trotzdem gearbeitet

Wie aus einem Urteil des Landesgerichts in Mainz hervorgeht, darf einem krankgeschriebenen Mitarbeiter, der bei einer privaten Arbeit ertappt wird, nicht ohne weiteres gekündigt werden.

Ein Arbeitnehmer hatte, obwohl krankgeschrieben, für die Firma seiner Frau gearbeitet. Der Arbeitgeber kündigte ihm darauf hin fristlos. Das Arbeitsgericht wies die Kündigungsschutzklage ab und gab dem Arbeitgeber recht. Im Gegensatz dazu befand das LAG, dass der Mitarbeiter zwar seine vertraglichen Pflichten verletzt habe, aber eine fristlose Kündigung sei erst angemessen, wenn ihn der Arbeitgeber zuvor vergeblich abgemahnt habe. Zwar sei ein Arbeitnehmer verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er wieder gesund werde. Aber eine fristlose Kündigung sei in solchen Fällen unverhältnismäßig. (Az.: 9 Sa 275/09).

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Kategorie: Allgemeine News |