Immer dreistere Methoden bei Werbeanrufen

Ist es nicht Ihnen auch schon mal passiert, dass Sie am Telefon freudig begrüßt wurden mit der Mitteilung, dass Sie zu den Gewinnern eines Preisausschreibens o.ä gehören? Oder was man alles gewinnen könnte oder welchen tollen Vertrag sie anzubieten hätten.
Es ist eigentlich bekannt, dass seit dem 4. August 2009 unerbetene Werbeanrufe am Telefon verboten sind. Der Verbraucher muss vorher ausdrücklich erklären, solche Anrufe zu wollen.

Die Verbraucherzentrale Bonn stellte in ihrem Jahresbericht 2009 fest, dass nach ihrem Eindruck die Anrufe nicht zurückgegangen seien, eher werden die Abzock-Methoden immer massiver. Manche versuchen, sogar mit Anwalt und Gericht zu drohen, um die Angerufenen einzuschüchtern.

Es gibt immer noch viele, meist ältere Leute, die auf diese Anrufe eingehen.

Dabei haben die Kunden in der Regel das Recht auf ihrer Seite, selbst wenn sie auf einen Anruf hereingefallen sind und einem Geschäft zugestimmt haben. Sie haben ein Widerspruchsrecht und einer Abbuchung kann man auch innerhalb von sechs Wochen bei der Bank widersprechen.

Nach einem Werbeanruf sollte sich der Anbieter zusätzlich den Vertrag vom Verbraucher bestätigen lassen. Dafür halten die Verbraucherzentralen sogar Postkarten bereit, mit der Verbraucher unerbetene Werbeanrufe dokumentieren und bei der Verbraucherzentrale melden können. In Bonn hat man schon im vorigen Jahr und wird auch in diesem Jahr Aufklärungskampagnen für Schüler durchgeführt.
Außerdem wollen die Verbraucherzentralen noch einmal wegen der ärgerlichen Methoden beim Gesetzgeber intervenieren.

  • Twitter
  • Facebook
  • MisterWong.DE
  • Webnews.de
  • Yigg