Flugpreis muss sofort genau genannt werden
Es ging in den vorliegenden Fällen um zwei Reisevermittler, die erst im Laufe des Buchungsprozesses zusätzliche Kosten offen legten. In einem Fall wurde erst im vierten Buchungsschritt noch eine Gebühr von 18,35 Euro genannt. Im anderen Fall musste der Kunde scrollen und weiter klicken, um die volle Reise inklusive Gebühren und Steuern heraus zu finden. Die informierte Verbraucher Bundesverband (vzbv) in Berlin hat nach eigenen Angaben entsprechende Urteile bei den Landgerichten Düsseldorf (Az.: 12 O 173/09) und Leipzig (Az.: 05 O 2485/09) erwirkt.
Es sind inzwischen von dieser Stelle aus gegen „rund ein Dutzend“ Unternehmen Abmahnverfahren wegen dieser Praxis eingeleitet worden. Das Leipziger Urteil ist – anders als in Düsseldorf – noch nicht rechtskräftig. Es gibt neue EU-Vorschriften für Flugbuchungen im Internet, die irreführende Preisangaben verhindern sollen. Nach Angaben des Bundesverbandes gelten diese bereits seit November 2008.
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