Energiesparlampen – Leuchtet uns ein Licht?
Nun tritt am 1. September nach dem Aus der 100-Watt-Birne 2009 das Verkaufsverbot für die herkömmliche 75-Watt-Birne in Kraft. Dann darf nichts mehr über 60 Watt verkauft werden. Es dürfen nur noch die Restbestände abgegeben werden. Hintergrund ist die EG-Verordnung 244/2009, die vorsieht, nach und nach eine Umstellung auf Energiesparlampen vorzunehmen, um den Stromverbrauch in der EU zu reduzieren. Von 2016 an ist auch ein Großteil der Halogenlampen betroffen, die nicht so sparsam sind wie Leuchtstofflampen. Nach Auskunft von Warentest beträgt die Ersparnis im Jahr zwischen 50 und 117 Euro, obwohl sie wie gesagt teurer in der Anschaffung sind. Übrigens, ab 1.September müssen die Händler auf den Verpackungen den Verbrauch, die Lebensdauer, die Wärme des Lichts und die Anlaufzeit angeben.
Was die Entsorgung angeht, es kann nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden, da die Energiesparlampen geringe Mengen Quecksilber enthalten. Es wird sogar geraten, kaputt gegangene Lampen nur mit Plastikhandschuhen und mit Pappestücken zusammen aufzukehren. Abgeben geht nur in den Sondersammelstellen und im Schadstoffmobil.
Hilfreiche Internetadressen sind:
www.umweltbundesamt.de
www.lichtzeichen.de
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